Insolvenzschutz

Bei Insolvenz des Arbeitgebers (Trägerunternehmen) werden die Betriebsrenten für alle Arbeitnehmer, die unter das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) allen, durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert (gem. §§ 7-15 BetrAVG). Für Mitarbeiter, die nicht unter den Schutz des BetrAVG (z. B. Gesellschafter Geschäftsführer) fallen, können gesonderte Regelungen bei der Unterstützungskasse getroffen werden, die sicherstellen, dass die Versorgung insolvenzgeschützt bleibt.